Wir als Förder­verein haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Jungen Chor NRW bei all seinen musi­ka­li­schen Aben­teuern zu unter­stützen und dafür Sorge zu tragen, dass diese kultu­relle Insti­tution lang­fristig erhalten bleibt. Es gibt zwei Möglich­keiten, unser Vorhaben zu unter­stützen: durch Mitglied­schaft oder Spenden.

Mitgliedschaft

Durch die Mitglied­schaft unter­stützen Sie die Arbeit des Jungen Chores lang­fristig. Der Mitglieds­beitrag beträgt regulär 24€/Jahr, für Mitglieder des Junger Chor NRW e. V. 12€/Jahr. Dieser Beitrag wird von vielen Mitgliedern ergänzt durch eine frei­willige regel­mäßige Spende (siehe “Spenden”).

Als aktives Vereins­mit­glied erhalten Sie einmal im Jahr eine Einladung zur Jahres­haupt­ver­sammlung. Dort können Sie Ideen einbringen und sich detail­liert über die Vereins­hand­lungen oder geplanten Vorhaben infor­mieren. Bei anste­henden Wahlen sind Sie stimm­be­rechtigt. Weitere Infor­ma­tionen sind in unserer Satzung unter § 11 zu finden.

Wenn Sie sich für eine Mitglied­schaft im Förder­verein entscheiden, senden Sie bitte den ausge­füllten Mitglieds­antrag an:
foerderverein@junger-chor-nrw.de

Spenden

Durch zusätz­liche Spenden (ergänzend zum Mitglieds­beitrag) können wir die Arbeit des Jungen Chor NRW eV. noch besser unterstützen.
Regel­mäßige Spenden können ganz bequem über ein SEPA-Last­schrift­ver­fahren erfolgen. Dazu einfach Seite 2 des Mitglieds­an­trags ausfüllen (siehe “Mitglied­schaft”) und an foerderverein@junger-chor-nrw.de schicken.
Für uns als Förder­verein sind regel­mäßige Zuwen­dungen sehr wertvoll. Sie verein­fachen die Aufstellung des Jahres­etats. Und so auch die Planung und Verwirk­li­chung der anste­henden Projekte vom Jungen Chor NRW.
Aber auch einmalige Spenden helfen uns. Entweder per Über­weisung auf unser Vereins­konto (Bank­daten siehe unten) oder auch per Paypal.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Zuwendungsnachweise

Für Spenden unter 300€, die uns zur Verwendung für satzungs­gemäße Zwecke zuge­wendet werden, gilt der durch uns ausge­stellte Beleg zusammen mit der Buchungs­be­stä­tigung des Kredit­in­stituts (oder dem Barein­zah­lungs­beleg) als Spen­den­be­schei­nigung für das Finanzamt (ab 2021, vgl. § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV).

Für Spenden ab 300€, die uns zur Verwendung für satzungs­gemäße Zwecke zuge­wendet werden, sind wir berechtigt, Zuwen­dungs­be­stä­ti­gungen nach amtlich vorge­schrie­benem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszu­stellen. Sollte dies erwünscht sein, bitten wir darum, den vollen Namen und die Adresse der auf der Zuwen­dungs­be­stä­tigung zu vermer­kenden Person bei der Über­weisung als Betreff anzugeben.

Unsere Bankdaten

Förder­verein Junger Chor NRW e. V.
IBAN: DE29360501050008892234
BIC: SPESDE3EXXX
Spar­kasse Essen

Kontakt

Bei Fragen oder Mitglieds­an­trägen wenden Sie sich
bitte an die Vorsit­zende des Fördervereins:
Stefanie Sprock
foerderverein@junger-chor-nrw.de

Vereins-Organisation

Förder­verein Junger Chor Nord­rhein-West­falen e.V.
Zur Eibe 13a, 45149 Essen
Einge­tragen bei dem Amts­ge­richt Essen, Regis­ter­nummer VR 5587
St.Nr.: 112/5754/1652
1. Vorstands­vor­sit­zende: Stefanie Sprock — 2. Vorstands­vor­sit­zender: Frank W. Echsler — Schatz­meister: Per Sprock