Wir als Förderverein haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Jungen Chor NRW bei all seinen musikalischen Abenteuern zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass diese kulturelle Institution langfristig erhalten bleibt. Es gibt zwei Möglichkeiten, unser Vorhaben zu unterstützen: durch Mitgliedschaft oder Spenden.
Mitgliedschaft
Durch die Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit des Jungen Chores langfristig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt regulär 24€/Jahr, für Mitglieder des Junger Chor NRW e. V. 12€/Jahr. Dieser Beitrag wird von vielen Mitgliedern ergänzt durch eine freiwillige regelmäßige Spende (siehe “Spenden”).
Als aktives Vereinsmitglied erhalten Sie einmal im Jahr eine Einladung zur Jahreshauptversammlung. Dort können Sie Ideen einbringen und sich detailliert über die Vereinshandlungen oder geplanten Vorhaben informieren. Bei anstehenden Wahlen sind Sie stimmberechtigt. Weitere Informationen sind in unserer Satzung unter § 11 zu finden.
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Förderverein entscheiden, senden Sie bitte den ausgefüllten Mitgliedsantrag an:
foerderverein@junger-chor-nrw.de
Spenden
Durch zusätzliche Spenden (ergänzend zum Mitgliedsbeitrag) können wir die Arbeit des Jungen Chor NRW eV. noch besser unterstützen.
Regelmäßige Spenden können ganz bequem über ein SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Dazu einfach Seite 2 des Mitgliedsantrags ausfüllen (siehe “Mitgliedschaft”) und an foerderverein@junger-chor-nrw.de schicken.
Für uns als Förderverein sind regelmäßige Zuwendungen sehr wertvoll. Sie vereinfachen die Aufstellung des Jahresetats. Und so auch die Planung und Verwirklichung der anstehenden Projekte vom Jungen Chor NRW.
Aber auch einmalige Spenden helfen uns. Entweder per Überweisung auf unser Vereinskonto (Bankdaten siehe unten) oder auch per Paypal.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Zuwendungsnachweise
Für Spenden unter 300€, die uns zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke zugewendet werden, gilt der durch uns ausgestellte Beleg zusammen mit der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (oder dem Bareinzahlungsbeleg) als Spendenbescheinigung für das Finanzamt (ab 2021, vgl. § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV).
Für Spenden ab 300€, die uns zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke zugewendet werden, sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Sollte dies erwünscht sein, bitten wir darum, den vollen Namen und die Adresse der auf der Zuwendungsbestätigung zu vermerkenden Person bei der Überweisung als Betreff anzugeben.
Unsere Bankdaten
Förderverein Junger Chor NRW e. V.
IBAN: DE29360501050008892234
BIC: SPESDE3EXXX
Sparkasse Essen
Kontakt
Bei Fragen oder Mitgliedsanträgen wenden Sie sich
bitte an die Vorsitzende des Fördervereins:
Stefanie Sprock
foerderverein@junger-chor-nrw.de
Vereins-Organisation
Förderverein Junger Chor Nordrhein-Westfalen e.V.
Zur Eibe 13a, 45149 Essen
Eingetragen bei dem Amtsgericht Essen, Registernummer VR 5587
St.Nr.: 112/5754/1652
1. Vorstandsvorsitzende: Stefanie Sprock — 2. Vorstandsvorsitzender: Frank W. Echsler — Schatzmeister: Per Sprock